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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 69/02   

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https://dejure.org/2003,11021
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 (https://dejure.org/2003,11021)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 (https://dejure.org/2003,11021)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - L 10 KA 69/02 (https://dejure.org/2003,11021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines vertragsärztlichen Vergütungshonorars; Prüfung der von den Vertragsärzten vorgelegten Abrechnungen ihrer vertragsärztlichen Leistungen hinsichtlich der sachlich-rechnerischen Richtigkeit ; Voraussetzungen für einen vertragsärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 69/02
    Ein versorgungsbedürftiger Notfall liegt vor, wenn ohne eine sofortige Behandlung Gefahren für Leib oder Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (BSG, Urteil vom 31.07.1963 - 3 RK 92/59 -, BSGE 19, 270 ff.; Urteil vom 24.05.1972 - 3 RKa 25/69 -, BSGE 34, 172 ff; Urteil vom 01.02.1995 - 6 RKa 9/94 -, SozR 3-2500).

    Das BSG (Urteil vom 01.02.1995 - 6 RKa 9/94 - a.a.O.) hat bei einem Patienten, der den Notarzt aufgesucht hat, weil er subjektiv eine Notfallsituation annimmt, die zur Klärung der Frage, ob eine sofortige Untersuchung und Behandlung notwendig ist, die orientierende Befragung und Untersuchung, als zu vergütende Leistung angesehen, auch wenn sich dadurch herausgestellt hat, dass objektiv kein Notfall vorliegt.

  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 69/02
    Ein versorgungsbedürftiger Notfall liegt vor, wenn ohne eine sofortige Behandlung Gefahren für Leib oder Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (BSG, Urteil vom 31.07.1963 - 3 RK 92/59 -, BSGE 19, 270 ff.; Urteil vom 24.05.1972 - 3 RKa 25/69 -, BSGE 34, 172 ff; Urteil vom 01.02.1995 - 6 RKa 9/94 -, SozR 3-2500).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1996 - L 5 Ka 524/95

    Frauenarzt; Fachfremde Leistung; Notfallbehandlung; Partnerinfektion;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 69/02
    Fachgebietsfremde Leistungen dürfen nur abgerechnet werden, wenn die Leistungen in einem sofort versorgungsbedürftigen Notfall erbracht werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.1996 L 5 Ka 524/95 - MedR 1996, 569 ff -).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 92/59

    Zu einem Anspruch auf Kostenersatz; Kosten für eine Behandlung durch einen nicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 69/02
    Ein versorgungsbedürftiger Notfall liegt vor, wenn ohne eine sofortige Behandlung Gefahren für Leib oder Leben entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (BSG, Urteil vom 31.07.1963 - 3 RK 92/59 -, BSGE 19, 270 ff.; Urteil vom 24.05.1972 - 3 RKa 25/69 -, BSGE 34, 172 ff; Urteil vom 01.02.1995 - 6 RKa 9/94 -, SozR 3-2500).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2004 - L 10 KA 5/04

    Freistellung eines Vertragsarztes von der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst;

    Gegen das am 29.12.2003 zugestellte Urteil hat der Kläger am 15.01.2004 Berufung eingelegt und ergänzend zu seinem erstinstanzlichen Vorbringen vorgetragen, er verweise auf das Urteil des erkennenden Senats vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -.

    Dem steht die vom Kläger zitierte Entscheidung des erkennenden Senats vom 23.07.2003 (L 10 KA 69/02), die die Abrechnung im Notfalldienst erbrachter nicht genehmigter radiologischer Leistungen zum Gegenstand hatte, nicht entgegen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - L 11 KA 41/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dringende Behandlungsbedürftigkeit besteht, wenn aus einer ex-ante-Betrachtung heraus, ohne sofortige Behandlung Gefahren für Leib und Leben bestehen oder Schmerzen unzumutbar lange dauern würden (LSG Bayern, Urteil vom 14.11.2007 - L 12 KA 1/06 - LSG NRW, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Ein Notfall liegt nur vor, wenn aus medizinischen Gründen eine umgehende Behandlung des Patienten notwendig ist und ein Vertragsarzt nicht in der gebotenen Eile herbeigerufen oder aufgesucht werden kann (BSG, Urteile vom 01.02.1995 - 6 Rka 9/94 - und 31.07.1963 - 3 RK 92/59 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 30.01.2008 - L 11 KR 52/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.07.2003 - L 10 KA 69/02 -).
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